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Unsere AGBs

 

Allgemeine Geschäftbedingungen der Ferienwohnungsvermietung Max Klemp (Wohnungsverwaltung)

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Der Gesamtmietpreis wird im Namen und in Rechnung des Eigentümers der Ferienwohnung vereinnahmt.
Der Gesamtpreis beinhaltet alle Nebenkosten wie Strom, Wasser, Bettwäsche, Handtücher, Endreinigung und Kurtaxe. Wahl-und Zusatzleistungen sind nicht im Gesamtpreis enthalten, erst nach Auswahl der Extraleistungen.

Wir berechnen eine Anzahlung von 30% nach Erhalt der Buchungsbestätigung. Die Restsumme erledigen Sie bitte bis 7 Tage vor Ihrer Anreise.

Im Falle einer Stornierung berechnen wir Ihnen auf jeden Fall zusätzlich zu den Stornokosten eine Stornobearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,--. Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abzuschließen. Im Übrigen gelten die Bedingungen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes für die Gästeaufnahme (siehe unten).

 

Bei Ihrer Ankunft beachten Sie bitte folgende Punkte:

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  • An Ihrem Anreisetag ist die Wohnung ab ca. 15:00 Uhr, oder nach Vereinbarung bezugsfertig. An starken Wechseltagen, kann sich die Wohnungsfreigabe verzögern.

  • Den Wohnungsschlüssel  erhalten Sie bei Anreise über unsere Schlüsselbox. Den Code für den Zugang teilen wir Ihnen vor Ihrer Anreise rechtzeitig mit.  Die Gästekarte der Kurverwaltung Bad Grönenbach erhalten Sie in der Kurverwaltung am Marktplatz. Bitte beachten Sie hier die Öffnungszeiten.

  • Auf Wunsch erhalten Sie einen zweiten Wohnungsschlüssel vom Wohnungsverwalter.

  • Bitte benutzen Sie nur den Ihnen zugewiesenen PKW-Stellplatz bzw. gebuchten Garagenstellplatz.

  • Wir bitten Sie, den Fernseher nicht zu verstellen! Es sind alle verfügbaren Programme eingestellt!

 

Vor Ihrer Abreise bitten wir Sie:

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  • Das Geschirr sauber gewaschen im Schrank zurückzulassen.

  • Die Wohnung bis 10:00 Uhr oder nach Vereinbarung zu verlassen.

  • Die Heizung zurück zu drehen und alle Fenster zu schließen.

  • Den Müll zu entsorgen und die Badezimmertüre offen stehen zu lassen.

  • Den Wohnungsschlüssel  bringen Sie bei Abreise bitte dem Wohnungsverwalter.
    Bitte sperren Sie die Wohnungstüre ab.

  • Beschädigungen jeglicher Art in der Ferienwohnung oder am Hausrat müssen vom Mieter sofort der Ferienwohnungsvermietung gemeldet werden. Eventuelle Reparaturkosten oder Kosten für Ersatzleistungen stellen wir Ihnen nachträglich in Rechnung.

  • Die Ferienwohnungsvermietung Wohnungsverwaltung Max Klemp behält sich vor, im Falle bei Nichteinhaltung/Erfüllung (z.B. stark verschmutzte Wohnung) eine zusätzliche Gebühr nachträglich zu berechnen!

  • Die Ferienwohnungsvermietung Wohnungsverwaltung Max Klemp weist ausdrücklich darauf hin, dass sie für die vermittelten Dienstleistungen (z.B. Gepäckversand durch Hermes) nicht in Haftung genommen werden kann.

 

Hinweis zu COVID-19:

Wir weisen darauf hin, dass es in der Verantwortung des Buchenden liegt, die behördlichen Anweisungen in seinem Bundesland/Landkreis/Stadtkreis eigenverantwortlich umzusetzen. Wird der Heimatort des Gastes zu einem Risikogebiet erklärt, ist eine Anreise nur möglich, wenn die entsprechenden Auflagen für die Einreise nach Bayern erfüllt werden.

Sollten Sie auf Grund eines Beherbergungs- oder Reiseverbotes nicht anreisen dürfen, kann Ihre Buchung natürlich kostenlos storniert werden. Für andere Gründe einer Stornierung, gelten unsere normalen, bereits oben genannten Bedingungen.

Ab dem 03.04.2022 ist eine Vermietung wieder ohne G-Nachweis möglich!

 

Allgemeine Buchungsbedingungen für das Hotel-und Gaststättengewerbe (lt. DEHOGA)

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Der Beherbergungsvertrag:

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Der Gastaufnahme- oder Beherbergungsvertrag ist nicht anders zu behandeln, als jeder andere Vertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen im geschlossenen Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann der Beherbergungsvertrag von keiner Vertragspartei einseitig gelöst, also gekündigt werden. Völlig unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung besteht kein Recht auf Stornierung einer Buchung.

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt (Buchung) und zugesagt (Bestätigung) worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.

  2. Der Abschluss des Gastaufnahme- oder Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der vereinbarten gegenseitigen Verpflichtungen: Die Verpflichtung des Vermieters ist es, die Ferienwohnung entsprechend der Bestellung bereitzuhalten. Die Verpflichtung des Gastes besteht darin, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung der Ferienwohnung zu bezahlen.

  3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen bei Übernachtungen in Ferienwohnungen 10 %.

  5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

  6. Bis zur anderweitigen Vermietung der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

  7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist 87700 Memmingen und es gilt deutsches Recht.

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